Eine Untersuchung über den Vollzug des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (FWG) im Bereich Fussverkehr hat erhebliche Defizite aufgezeigt.
Während beim Wandern im Vollzug des FWG ein hoher Wissens-, Organisations- und Planungsstand besteht, ist dieser im Bereich Fussverkehr uneinheitlich und insgesamt auf einem unbefriedigenden Niveau:
Das FWG verlangt von den Kantonen die Planung, Anlage und Erhaltung zusammenhängender Fusswegnetze. Die Untersuchung zeigt: