Gemäss diesem Urteil soll die Höchstgeschwindigkeit nachts von 80km/h auf 60km/h gesenkt werden; damit sollen die Anwohnenden besser vor dem Strassenverkehrslärm geschützt werden. Um Lärmschutz ging es auch bei der zweiten Einsprache von «Fussverkehr Schweiz». Um die Fussgängerinnen und Fussgänger auf der Schwarzwaldbrücke vor dem Strassenverkehrslärm zu schützen, wurde eine Verschiebung der Lärmschutzwand vom äusseren Trottoirrand an den Fahrbahnrand beantragt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde abgewiesen, mit Verweis auf den technischen Aufwand und die Verteuerung des Projektes. Fussverkehr Schweiz verzichtet auf eine Beschwerde beim Bundesgericht, nicht zuletzt weil die andere Einsprache bereits für mehr Lärmschutz sorgt . Damit werden die Fussgängerinnen und Fussgänger auf der Schwarzwaldbrücke aber weiterhin und künftig noch stärker dem Strassenverkehrslärm ausgesetzt sein.