Keine Velos auf der Känguruwiese

Erfolg für Fussverkehr Schweiz: Stadt Zürich hebt fehlerhafte Verkehrsanordnung auf

25/03/2026

Die Stadt Zürich wollte im Friesenbergquartier mehrere Wege am Fusse des Uetlibergs für den Veloverkehr öffnen. Dagegen hat sich Fussverkehr Schweiz mit Erfolg gewehrt. Die Stadt Zürich hebt die erlassenen Verkehrsvorschriften auf.

Was war das Problem?

Die Stadt Zürich verfügte Anfang Februar 2026, dass die Wege auf der Känguruwiese und der Hagwiesenweg als Mischverkehrsflächen mit Veloverkehr geöffnet werden – trotz schmalen Wegbreiten und teilweise starkem Gefälle. Fussverkehr Schweiz machte geltend, dass diese Wege aufgrund ihrer Dimensionen, ihrer Funktion sowie den Einträgen im Kommunalen Verkehrsrichtplan als «Fussverbindungen mit erhöhter Aufenthaltsqualität» nicht für das Velofahren geeignet sind. Der Rechtsdienst des Sicherheitsdepartements sowie die Dienstabteilung Verkehr folgten dieser Argumentation. Insbesondere der Hagwiesenweg erfüllt die Anforderungen an sichere Mischverkehrsführungen nicht:

  • Breite nur 2.80–3.00 m
  • Gefälle bis 7 %
  • Richtplaneintrag als «Fussverbindung mit erhöhter Aufenthaltsqualität»
  • Kein Eintrag als Veloroute und alternative Veloverbindungen vorhanden

Auch die Wege über die Känguruwiese – ein beliebter Freiraum – sind baulich zu schmal und im Richtplan als Fusswege definiert.

Mit Verfügung vom 12. März 2026 wurde die ursprüngliche Verkehrsanordnung vollumfänglich aufgehoben.
Damit wird anerkannt, dass:

  • Fussverkehr Schweiz zurecht interveniert hat.
  • die Wege primär den Menschen zu Fuss dienen sollen.
  • eine Öffnung für Velos nicht mit der Sicherheit und Aufenthaltsqualität der Zufussghenden vereinbar ist.

Warum dieser Entscheid wichtig ist

Diese Korrektur stärkt nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Aufenthaltsqualität im Friesenbergquartier. Die Fusswegverbindungen auf der Känguruwiese und der Hagwiesenweg bleiben geschützt. Damit bleibt dieser wichtige Freiraum und Begegnungsort weiterhin frei von Durchgangsverkehr auf zwei Rädern.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig eine konsequente Umsetzung der Fusswegnetzplanung und der Fussverkehrsstandards ist.
Fussverkehr Schweiz setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Vorgaben und Planungsgrundlagen eingehalten werden – im Interesse aller Zufussgehenden.

Mit Ihrer Spende können wir solche Erfolge erzielen

Solche Einsprache- und Rechtsmittelverfahren sind zeit- und kostenintensiv. Fussverkehr Schweiz kann sie nur dank Spenden engagierter Personen durchführen. Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit für sichere, attraktive und konfliktfreie Fusswege:

Entdecken Sie unsere anderen Nachrichten

Mittwoch 1 April

Jane’s Walk: «Bewegte Gespräche» miterleben

Zur News-Seite

Dienstag 10 Februar

Jane’s Walk 2026 – Organisieren Sie ein Spaziergang!

Zur News-Seite

Mittwoch 10 Dezember

Good Practice: Umsetzung des Fuss- und Wanderweggesetzes

Zur News-Seite

Montag 1 Dezember

Flâneur d’Or 2026 – Projektaufruf

Zur News-Seite

Wünschen Sie fussgängerfreundliche Strassen?

Gehen ist die ideale Fortbewegung für kurze Distanzen. Setzen Sie ein Zeichen, indem Sie die Sache unterstützen, welche Ihnen am Herzen liegt.