Die Stadt Zürich wollte im Friesenbergquartier mehrere Wege am Fusse des Uetlibergs für den Veloverkehr öffnen. Dagegen hat sich Fussverkehr Schweiz mit Erfolg gewehrt. Die Stadt Zürich hebt die erlassenen Verkehrsvorschriften auf.
Die Stadt Zürich verfügte Anfang Februar 2026, dass die Wege auf der Känguruwiese und der Hagwiesenweg als Mischverkehrsflächen mit Veloverkehr geöffnet werden – trotz schmalen Wegbreiten und teilweise starkem Gefälle. Fussverkehr Schweiz machte geltend, dass diese Wege aufgrund ihrer Dimensionen, ihrer Funktion sowie den Einträgen im Kommunalen Verkehrsrichtplan als «Fussverbindungen mit erhöhter Aufenthaltsqualität» nicht für das Velofahren geeignet sind. Der Rechtsdienst des Sicherheitsdepartements sowie die Dienstabteilung Verkehr folgten dieser Argumentation. Insbesondere der Hagwiesenweg erfüllt die Anforderungen an sichere Mischverkehrsführungen nicht:
Auch die Wege über die Känguruwiese – ein beliebter Freiraum – sind baulich zu schmal und im Richtplan als Fusswege definiert.
Mit Verfügung vom 12. März 2026 wurde die ursprüngliche Verkehrsanordnung vollumfänglich aufgehoben.
Damit wird anerkannt, dass:
Diese Korrektur stärkt nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Aufenthaltsqualität im Friesenbergquartier. Die Fusswegverbindungen auf der Känguruwiese und der Hagwiesenweg bleiben geschützt. Damit bleibt dieser wichtige Freiraum und Begegnungsort weiterhin frei von Durchgangsverkehr auf zwei Rädern.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig eine konsequente Umsetzung der Fusswegnetzplanung und der Fussverkehrsstandards ist.
Fussverkehr Schweiz setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Vorgaben und Planungsgrundlagen eingehalten werden – im Interesse aller Zufussgehenden.