Das Trottoir gehört den Fussgängerinnen und Fussgängern. Wir setzen uns dafür ein, dass dies auch so bleibt, und lehnen es ab, dass eine wachsende Zahl weiterer Nutzer:innen Zugang erhält.
Auf dem Trottoir sollen sich alle Menschen sicher zu Fuss bewegen können und nicht durch Fahrzeuge gestört werden. Es ist besonders für Kinder, Senior:innen und Menschen mit Behinderung von zentraler Bedeutung, dass sie das Trottoir auch als solches benützen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Gemäss Art. 43 des Strassenverkehrsgesetzes ist der Trottoir für Fussgänger:innen reserviert. Dieser Grundsatz darf nicht durch Ausnahmen ausgehöhlt werden. Velos, E-Bikes und andere Elektrofahrzeuge sind schneller als Fussgänger:innen. Wenn sie auf dem Trottoir fahren dürfen, führt dies zu Unsicherheit, Konflikten oder Unfällen und beeinträchtigt insgesamt den Komfort des Fussverkehrs. Die Räume für Fussgänger:innen und Velofahrer:innen müssen in getrennten Netzen geplant werden.
Im Jahr 2019 hat Fussverkehr Schweiz die Petition «Rettet das Trottoir» eingereicht. Sie wurde von mehreren Umwelt-, Senioren- und Behindertenorganisationen unterstützt und von über 4500 Personen unterschrieben.
Die Forderungen:
Mehr Informationen:
Illegale Velozulassung auf dem Trottoir
Ein Rechtsgutachten von Professor Alain Griffel, welches die Stadt Zürich in Auftrag gegeben hat, kommt zum Schluss, dass ein Trottoir im Grundsatz nicht mittels Signalisation für den Veloverkehr geöffnet werden kann. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der Gesetzgeber vorgesehen, wenn von Kindern befahrene Schulwege tangiert werden. Deshalb hat die Stadt Zürich im September 2018 an einer Medienkonferenz neue Grundsätze zur Veloführung in der Stadt Zürich vorgestellt.