Begegnungszonen

in

Geschäftsstrassen

Begegnungszonen

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Geschäftsstrassen

Was ist möglich in Begegnungszonen?

Im Rahmen eines Forschungsprojektes wurden 6 Begegnungszonen in Einkaufsstrassen auf verkehrsorientierten Strassen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2020-21) untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die Bevorzugung von Fussgängern und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h in Geschäftsgebieten funktionieren.

Vier Forschungsthemen

  • Haben die Form, Funktion und Gestaltung der Begegnungszone einen Einfluss?
  • Hat die Begegnungszone Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr?
  • Wie ist die Beziehung zwischen Verkehrsaufkommen, Modal Split, Sicherheit und Zusammenleben in der Begegnungszone?
  • Wie tragen Begegnungszonen zur sozialen Attraktivität von Einkaufsvierteln bei?

Sechs Fallbeispiele

Ergebnisse: Empfehlungen für die Planung

  • Ein grosses Aufkommen des motorisierten Verkehrs stellt kein Problem für die Verkehrssicherheit dar.
  • Der öffentliche Raum ist trotz des motorisierten Verkehrs eine Begegnungszone.
  • Es werden bestimmte Planungs- und Mobilitätsmanagemententscheidungen empfohlen, um die Vorteile dieses Verkehrssystems besser zu nutzen.

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Häufig gestellte Fragen zu Begegnungszonen

Einige Gemeinden betreiben Planungen für Strassen, welche sie für eine Verkehrsberuhigung in Betracht ziehen (Zone 30, Begegnungszone oder Fussgängerzone). Eine aktive und schriftliche Demonstration des Wunsches der Bevölkerung, eine Strasse in eine Begegnungszone umzuwandeln, hat oft Gewicht bei Entscheidungen.
So beantragen Sie eine Begegnungszone in Ihrer Strasse:

  • Sprechen Sie mit Gemeinderäten, Fachpersonen auf der Verwaltung, der Mobilitätsabteilung oder Stadtplanung ihrer Gemeinde.
  • Informieren Sie sich über bestehende oder geplante Massnahmen zur Verkehrsberuhigung in Ihrer Gemeinde und bringen Sie sich dazu ein.
  • Fragen Sie die Gemeindeverwaltung nach der Vorgehensweise (einige Städte haben eine genaue Vorgehensweise festgelegt).
  • Fragen Sie, an wen Sie Ihr Schreiben richten können.

In folgenden Fällen kann eine Strasse zur Begegnungszone erklärt werden:

  • Wenig befahrene Nebenstrassen, in denen die Aufenthaltsqualität verbessert werden soll
  • Strassen, in denen ein starkes Bedürfnis besteht, die gesamte Länge der Strasse zu überqueren (z.B. Geschäfte auf beiden Seiten)

Eine Begegnungszone funktioniert am besten, wenn die Anwohner einer Strasse dies wünschen.
Achtung: Das Schild Begegnungszone löst nicht unbedingt die Verkehrsprobleme, oft sind bauliche Massnahmen erforderlich.

Eine Begegnungszone ist ein Verkehrsregime, welches auf die Koexistenz der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden ausgerichtet ist. Folgendes gilt in Begegnungszonen:

  • Fussgänger haben Vortritt.
  • Die Fahrgeschwindigkeit von Fahrzeugen ist auf maximal 20 km/h begrenzt.
  • Parkieren ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Begegnungszonen sind in der SSV definiert.

Weitere Infos: www.begegnungszonen.ch

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