Sieg in Genf: Trottoirs bleiben frei

Wir haben gewonnen!

18/05/2025

Trottoirs gehören den Fussgänger:innen.

Autospur durch einen Fahrradstreifen ersetzt

Um die Fortbewegung mit aktiven Verkehrsmitteln nach der COVID-19-Pandemie zu erleichtern, hat der Kanton Genf zwischen Plainpalais und dem Bahnhof Cornavin eine Autospur durch einen Fahrradstreifen ersetzt. Auf der Brücke über die Rhône fuhren die Velos zuvor auf dem Trottoir. Der TCS legte gegen die Beibehaltung dieser Massnahme Rekurs ein und gewann in erster Instanz. Der Kanton und die Stadt Genf sowie ein breites Bündnis von Mobilitäts- und Quartierorganisationen, darunter «Fussverkehr Genf», haben gemeinsam gegen die Entscheidung, den Radstreifen zu entfernen und die Radfahrer wieder auf das Trottoir zu verlegen, Beschwerde eingelegt.

Und wir haben gewonnen! Das Kantonsgericht gab uns Recht. Das Urteil bestätigt die Rechtmässigkeit der Massnahme, die sich auf die kantonale Mobilitätspolitik stützt. Das Urteil bestätigt den wichtigsten Grundsatz, den wir zu verteidigen: Trottoirs gehören den Fussgänger:innen.

Update: Am 11. Februar 2025 hat das Bundesgericht eine Beschwerde des TCS abgewiesen und die Haltung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Das Trottoir auf der fraglichen Strecke bleibt also weiterhin ein Trottoir und es gibt eine separate Velospur.

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