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Fussverkehr Region Luzern

Medienmitteilung zum Vorstoss «Freie Fahrt für Velos am Luzerner Quai»

Wie diversen Medien zu entnehmen ist, nehmen die Grünen und SP einen neuen Anlauf für das legale Velofahren am Quai und hatten ein entsprechendes Postulat eingereicht.

 

Dazu nehmen wir als Fussverkehr Region Luzern des Fussververkehrs Schweiz wie folgt Stellung:

  • Der Art. 43/2 des Strassenverkehrsgesetzes lautet: „Das Trottoir ist den Fussgängern, der Radweg den Radfahrern vorbehalten“. Die Quai-Anlagen sind ebenfalls als Trottoir anzusehen, da die diversen Boulevards-Restaurants von Zu-Fuss-Gehenden in erster Linie über diese Wege aufgesucht werden.
  • Besteht in städtischen Verhältnissen in der Parallelführung bereits ein Radstreifen, so muss auf eine zusätzliche Führung der Radfahrenden auf einem Trottoir verzichtet werden. So steht auch im Richtplan Fusswege der Stadt Luzern unter „Ausbauprinzipien“: Fusswege sind vom Fahrverkehr zu trennen. Das im Fussweg-Richtplan eingetragene Fusswegnetz ist somit behördenverbindlich. Das Quai ist im Fusswegnetz eingetragen!
  • Radfahrende, die Richtung Bahnhof über den Quai unterwegs sind, würden weder am Schwanenplatz noch vorher die Strassenseite wechseln, weil sie dort auf eine schwieriger zu befahrende Stelle und auf einen kleinen Umweg treffen würden. Sie würden die Fahrt auf dem Trottoir über die Seebrücke fortsetzen. Das Befahren des Trottoirs auf der Seebrücke ist in keinem Fall zu rechtfertigen.
  • Die Seebrücke, der Schweizerhofquai und der Nationalquai sowie die restlichen Quai- Anlagen sind touristisch und für unsere Luzerner Bevölkerung, besonders die Senioren wichtig. Sie sollen vollumfänglich den Fussgängern zur Verfügung stehen.
  • Velos sind zunehmend mit Tretunterstützung ausgerüstet und erreichen massiv höhere Tempi. Das postulierte Schritttempo in der Mischzone ist deshalb illusorisch.
  • Bei einer Öffnung für den Radverkehr würde Gegenverkehr herrschen. Kürzlich sind zwei gravierende Unfälle mit zusammenstossenden Velos und lebensbedrohenden Verletzungen bzw. Todesfolge passiert (vgl. NLZ über Unfall am 17.8. in Cham und in der AZ mit Unfall am 29.8. in Villachern).
  • Würde die Öffnung des Quais für Velos bewilligt, so würden in Luzern sofort sämtliche Dämme brechen und das Velo wäre ab sofort auf allen Trottoirs omnipräsent.
  • Die Zu-Fuss-Gehenden sind die allerschwächsten Verkehrsteilnehmer und brauchen einen entsprechenden Schutz. Deshalb sind auch Experimente auf Zeit zu unterlassen!

 

28.09.2016

Vorstand


Der Vorstand 2018 von Fussverkehr Schweiz, Region Luzern:
Monique Frey (Mitglied),
Rolf Krummenacher (Mitglied),
Silvio Bonzanigo (Präsident),
Kurt Aeschlimann (Vizepräsident)

Kontakt:

Fussverkehr Region Luzern
Fachstelle der FussgängerInnen
6000 Luzern

luzern[at]fussverkehr[.]ch