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Fussverkehr Region Basel

Verkehrskonzept Innenstadt in Kraft

Seit dem 5. Januar 2015 ist in Basel das Verkehrskonzept Innenstadt in Betrieb. Dieses stellt einen wichtigen Schritt zu einer fussgängerfreundlichen und damit attraktiven Innenstadt dar. Es hat die Förderung einer stadtgerechten Mobilität zum Ziel: Fussgänger erhalten mehr Platz, der Veloverkehr wird gefördert, der öffentliche Verkehr hat Vorrang, der Taxiverkehr wird privilegiert und der motorisierte Individualverkehr in der Innenstadt reduziert. Einheitliche Güterumschlagszeiten für die grundsätzlich motorfahrzeugfreie Kernzone der Innenstadt und eine restriktive Handhabung der ausnahmsweisen Zufahrt ausserhalb der Güterumschlagszeiten bilden die Eckpfeiler des neuen Verkehrskonzeptes.

In der Basler Innenstadt gibt es vier Grundregeln, sogenannte Regimes:

  • Tempo 30 Innerhalb des City-Rings wird die Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden auf maximal 30 km/h beschränkt.
  • Fussgängerzone Einkaufsbereiche und historische Altstadt: In diesen Zonen haben Fussgänger Vortritt. Fahrverkehr ist nur ausnahmsweise gestattet und muss im Schritttempo verkehren. Velos sind nicht zugelassen.
  • Begegnungszone Auch in diesen Zonen haben Fussgänger Vortritt. Auf drei Routen im Grossbasel und in weiten Teilen der Kleinbasler Innenstadt erlauben Begegnungszonen die Velodurchfahrt mit Tempo 20 km/h.
  • ÖV-Achsen Strassen mit öffentlichem Verkehr: Wo Busse oder Trams des öffentlichen Verkehrs fahren, gilt Tempo 30 mit Teilfahrverboten sowie Vortritt für den Fahrverkehr. Je nach Abschnitt sind die ÖV-Achsen auch für Velos und Mofas sowie Taxis und Anlieferung geöffnet.

Neben diesen vier Grundregimes gelten Sonderregelungen für Anwohnerschaft, Taxis, Mobilitätsbehinderte, Notfalldienste etc.

Die Praxis zeigt für den Fussverkehr, dass das Verkehrsregime wohlwollend angenommen wurde, viele bauliche Barrieren (Trottoirs) aber die Fussgängerinnen und Fussgänger davon abhalten, die neuen Freiheiten zu leben. Dazu sollen bis 2021 in der Innenstadt acht Strassen und zwei Plätze gänzlich umgebaut und mit einem Alpnacher Quarzsandstein im Plattenformat oder einer Pflästerung versehen werden. Asphalt wird nur eingesetzt, wo Tramschienen einen robusten Belag notwendig machen.

Bericht der «Tageswoche»

07.01.2015

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4052 Basel

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