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Fussverkehr Kanton Aargau

Fussverkehr Kanton Aargau zur Richtplananpassung OASE

Fussverkehr Kanton Aargau begrüsst das Bestreben des Kantons Aargau, mit der OASE in den Zentren von Baden und Brugg bessere und sicherere Verhältnisse für die Zufussgehenden zu schaffen. Allerdings handelt es sich lediglich um Absichtserklärungen. Zudem droht die Gefahr, dass sich die Bedingungen für die Zufussgehenden in den umliegenden Gemeinden verschlechtern. Es braucht eine klare Förderstrategie für den Fussverkehr, deren Massnahmen aus Mitteln der Strassenkasse finanziert werden.

Mit der Ostaargauer Strassenentwicklung OASE unternimmt der Kanton Aargau den Versuch eines Befreiungsschlags: Mit Umfahrungslösungen sollen die Stadtzentren von Baden und Brugg vom motorisierten Individualverkehr und seinen negativen Auswirkungen befreit werden. Fussverkehr Kanton Aargau, die kantonale Sektion des Fachverbands der Fussgängerinnen und Fussgänger, begrüsst grundsätzlich das Bestreben des Kantons, die Bedingungen für das Zufussgehen zu verbessern und den Städten ihre Lebens- und Aufenthaltsqualität zurückzugeben. Dennoch ist eine gesunde Skepsis angezeigt: Der gegenwärtige Planungsstand betrifft lediglich den Motorfahrzeugverkehr; Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr sind noch in keiner Weise konkretisiert. Es besteht die Gefahr, dass mit dem Richtplaneintrag einseitig die Planung von Massnahmen zugunsten des motorisierten Individualverkehrs vorangetrieben wird und die Förderung des Fussverkehrs toter Buchstabe bleibt.

Fussverkehr Kanton Aargau erwartet vom Kanton Antworten, wie die Planung und Realisierung von Fusswegnetzen und die Aufwertung der Strassenräume in den Planungsperimetern vorangetrieben werden soll. Während entsprechende Instrumente auf regionaler Ebene fehlen, wäre der Kommunale Gesamtplan Verkehr (KGV) ein geeignetes Planungsinstrument, um die Fusswegnetzplanung auf Gemeindeebene zu realisieren. Heute ist die Erarbeitung eines KGV für die Gemeinden aber freiwillig.

Probleme lösen, nicht verlagern

Fussverkehr Kanton Aargau warnt davor, mit dem Bau von Umfahrungsstrassen die Kapazitäten für den Motorfahrzeugverkehr zu erhöhen. Damit würden die umliegenden Gemeinden, die schon heute unter einer unerträglichen Verkehrsflut leiden, noch stärker belastet; die Fortschritte in den Zentren würden mit Verschlechterungen in den Nachbargemeinden zunichte gemacht. Echte Fortschritte sind nur möglich, wenn die Agglomerationen von Baden und Brugg als Ganzes entlastet werden, wie es die ursprüngliche, in Mitwirkungsprozessen definierte Zielsetzung des OASE-Prozesses vorsah. «Das bedeutet, dass Massnahmen nicht beim motorisierten Individualverkehr, sondern bei der Förderung des Fuss- und des Veloverkehrs sowie beim ÖV ansetzen müssen», sagt Jonas Fricker, Präsident von Fussverkehr Kanton Aargau.

Die Metropolitanräume Baden und Brugg entwickeln sich zu Regionalstädten mit zunehmender Dichte. Damit wächst die Bedeutung des Gehens als zentraler Teil der Alltagsmobilität. Die Förderung des Fussverkehrs darf sich deshalb nicht auf die Zentren beschränken, sondern muss die ganze Region einschliessen, weil sie als Ganzes zunehmend urbane Strukturen annehmen wird. Schon deshalb ist es nötig, dass der private motorisierte Verkehr durch leistungsfähigere (ÖV) beziehungsweise weniger belastende Formen der Mobilität (Fuss-/Veloverkehr) abgelöst wird. «Künftiges Wachstum muss durch nachhaltige Formen der Mobilität aufgefangen werden», sagt Jonas Fricker.

Fussverkehr Kanton Aargau beklagt zudem die Zurückhaltung bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs. Sollten die Wachstumsprognosen von Bund und Kanton eintreffen, die der OASE zugrunde liegen, genügen die vorgeschlagenen Massnahmen nicht. Wünschenswert wäre eine klare ÖV-Strategie. Dazu gehört auch die Reservierung von Trassen für den schienengebundenen Verkehr, etwa für die Weiterführung der Limmattalbahn ins Siggenthal bzw. einer Badener Stadtbahn von Wettingen zum Rohrdorferberg. «Ist es dem Kanton ernst mit der Förderung des Fussverkehrs, ist ein starker, zuverlässiger ÖV grundlegende Voraussetzung», sagt Fricker.

Finanzierung der Fussverkehrsmassnahmen ungelöst

Eine offene Frage ist schliesslich die Finanzierung von Massnahmen zugunsten des Fussverkehrs. Diese ist grundsätzlich Sache der Gemeinde. Doch gute Infrastrukturen für Fussgängerinnen und Fussgänger haben ihren Preis; ohne klare Anreize und namhafte Unterstützungsbeiträge vonseiten des Kantons werden sich gerade die zentrumsnahen Gemeinden, die das grösste Entwicklungspotenzial haben, nicht für eine dezidierte Fussverkehrsstrategie gewinnen lassen. Der Effekt der teuren Infrastrukturvorhaben bliebe auf die entlasteten Zentren beschränkt. Und selbst für diese fehlen im gegenwärtigen Planungsstand griffige flankierende Massnahmen. Solche sind aber nötig, um die gewünschte Entlastungswirkung zu erzielen, und müssten Teil des Richtplaneintrags sein.

«Sichere, direkte Wegbeziehungen und attraktive öffentliche Räume sind eine Voraussetzung für die Förderung des Fussverkehrs», sagt Fricker. «Stimmen die Bedingungen, ist das Potenzial des Gehens in Kombination mit einem starken ÖV riesig, um die Strassen zu entlasten. Fussverkehr Kanton Aargau fordert deshalb, dass sich der Kanton mit Mitteln aus der Strassenkasse substanziell an der Förderung des Zufussgehens als Urform der Mobilität beteiligt.»

04.07.2017