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Aktuell

Ein Trottoir ist kein Veloweg

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Fussverkehr Schweiz setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Fuss- und Veloverkehr innerorts nicht gemischt werden. Insbesondere die die vielerorts praktizierte Veloführung auf Trottoirs ist sehr kritisch zu beurteilen, führt sie doch zu Konflikten. Aus diesem Grund hat Fussverkehr Schweiz im Frühsommer die Petition «Rettet das Trottoir» lanciert. Jetzt wird die Haltung unseres Fachverbandes durch ein Rechtsgutachten von Professor Alain Griffel gestärkt, welches die Stadt Zürich in Auftrag gegeben hat.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass ein Trottoir im Grundsatz nicht mittels Signalisation für den Veloverkehr geöffnet werden kann. Ausnahmen von diesem Grundsatz hat der Gesetzgeber nur dann vorgesehen, wenn von Kindern befahrene Schulwege tangiert werden. Deshalb hat Stadt Zürich am 13. September 2018 an einer Medienkonferenz neue Grundsätze zur Veloführung in der Stadt Zürich vorgestellt. Sie will die bestehenden Mischflächen insbesondere auf den Trottoirs überprüfen und wenn möglich aufheben.

Fussverkehr Schweiz fordert die Städte und Gemeinden auf, dem Beispiel der Stadt Zürich zu folgen und den Fuss- und Veloverkehr konsequent zu trennen. In der Stadt Bern sind bereits Parlamentarier aktiv geworden und haben verschiedene Vorstösse dazu eingereicht. Die Fussgängerinnen und Fussgänger werden es ihnen danken.

Download Gutachten PDF

Medienmitteilung der Stadt Zürich

Aus dem Rad- und Fussweg entlang der Freiestrasse wird nun wieder ein Trottoir. Der Radstreifen wird nun auf der Strasse markiert.

 

 

20.09.2018

 

 

 

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch