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Aktuell

Zählen, damit die Menschen zu Fuss nicht unterschätzt werden

In den Fachberatungen werden die Mitarbeitenden von Fussverkehr Schweiz immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob die Anordnung eines Fussgängerstreifens an einer bestimmten Stelle möglich ist. Ein entscheidender Punkt für die Beantwortung dieser Frage ist die Abklärung der Frequenzen.

Häufig wird behauptet, dass für einen neuen Fussgängerstreifen an der entsprechenden Stelle zu wenige Personen die Strasse queren. Solche Aussagen stützen sich meist auf die subjektive Einschätzung durch Ingenieure, die sich lediglich mit den Anforderungen des Motorfahrzeugverkehrs auseinandergesetzt haben. Ein neuer Forschungsbericht über das Zählen von Fussgänger/innen, an dem Fussverkehr Schweiz mitgearbeitet hat, bietet hier einen Ausweg.

Limmatplatz Zürich: Zählung mit pyroeletrischem Sensor. (Foto: Daniel Sauter)

Hochrechnung von Fussverkehrsmengen vereinfacht

Damit ein Fussgängerstreifen markiert werden kann, verlangt die massgebende VSS-Norm SN 40 241, dass dieser in den fünf meistbegangenen Stunden 100-mal benutzt wird. Bisher stellten sich dabei folgende Fragen: Welches sind die fünf meistbegangenen Stunden? Müssen während diesen Stunden die Menschen zu Fuss durchgehend gezählt werden oder sind auch Hochrechnungen zulässig?

Um korrekt vorzugehen, mussten bis jetzt tatsächlich Zählungen von Hand durchgeführt werden, die einen ganzen Tag dauerten und teuer zu stehen kamen. Für den motorisierten Verkehr hingegen sind seit Längerem automatische Zählgeräte im Einsatz. Für die Abschätzung der Autofrequenzen ist es zudem zulässig, dass während eines kurzen Zählintervalls von Hand gezählt wird. Denn mittels validierten Hochrechnungsfaktoren können solche Zählergebnisse auf einen ganzen Tag hochgerechnet werden. Dank der Resultate der neuen Forschungsarbeit über Fussverkehrszählungen bestehen nun zum einen detaillierte Empfehlungen, wie Fussverkehrszählungen mit automatisieren Geräten durchgeführt werden können.

Zum anderen wurden – ähnlich wie für den Motorfahrzeugverkehr – Hochrechnungsfaktoren ermittelt, mit denen es möglich ist, aus zwei Stundenzählungen das Tagesaufkommen ausreichend genau zu bestimmen. Damit müssen Bürger/innen, die gerne einen neuen Fussgängerstreifen hätten oder sich dagegen wehren, dass ein bestehender Fussgängerstreifen aufgehoben wird, sich nicht mehr auf die subjektive Einschätzung von Verkehrsingenieuren verlassen. Zählungen des Fussverkehrs können einfach und kostengünstig durchgeführt werden.

Für den Fussverkehr sind Zahlen besonders wichtig. Denn das Ausmass der Menschen, die zu Fuss unterwegs sind, wird – auch weil sie leise sind und wenig Platz beanspruchen – oft unterschätzt. Dies wiederum hat zur Folge, dass Trottoirs, Wege, Plätze und Querungen zu knapp dimensioniert werden. Mehr Zählungen des Fussverkehrs durchzuführen, ist eine geeignete Methode, damit die Perspektive und die Bedürfnisse der Zufussgehenden mehr Gewicht in der Verkehrsplanung erhalten.

Über die Forschung

Die Forschung «Empfehlungen zur Zählung des Fussverkehrs» wurde im Auftrag der SVI von Christian Pestalozzi (Pestalozzi&Stäheli gmbH), Daniel Sauter (Urban Mobility Research) und Dominik Bucheli (Fussverkehr Schweiz) durchgeführt.

Untersucht und getestet wurden alle am Markt verfügbaren Technologien zur automatisierten Zählung. Weiter wurden Typenganglinien und Hochrechnungsfaktoren für den Fussverkehr entwickelt.

Der Bericht kann online bezogen werden:

Empfehlungen zur Zählung des Fussverkehrs

CHF 45.00

2022 Pestalozzi & Stäheli GmbH Christian Pestalozzi, Fussverkehr Schweiz Dominik Bucheli, Urban Mobility Research Daniel Sauter

Der Bericht kann über die Mobilityplattform gekauft und heruntergeladen werden.

Nicht vorrätig

Kategorie:

07.04.2022

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch