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Aktuell

Umleitungen bei Baustellen verständlich signalisieren

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Die heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um im Bereich von Baustellen Umleitungen für den Fuss- und Veloverkehr zu signalisieren, sind ungenügend. Sie werden von den Fussgängern und den Velofahrenden oft nicht verstanden und daher auch nicht befolgt. Das falsche Verhalten ist häufig mit einer erhöhten Gefährdung verbunden und somit ein Verkehrssicherheitsthema.

Um Fussgängerinnen und Fussgänger zum Beispiel anzuzeigen, dass sie die Strassenseite wechseln müssen, ist das Schild Fussweg mit einem Pfeil vorgesehen. Für den Veloverkehr sieht die Signalisationsverordnung bei einer strengen Auslegung gar keine Möglichkeit vor, um eine Umleitung zu signalisieren. Deshalb hat die Stadt Zürich in einem vom Bundesamt für Strassen bewilligten Verkehrsversuch eine einfache und verständliche Umleitungssignalisierung für den Fuss- und den Veloverkehr erfolgreich getestet. Der Bericht liegt seit einiger Zeit vor, ist aber noch nicht veröffentlicht.

Verschiedene Städte und Kantone warten nun darauf, dass sie diese neue Umleitungssignalisation offiziell anwenden dürfen. Zurzeit wird die Norm SN 640 886 Signalisation von Baustellen auf Haupt- und Nebenstrassen vom Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS überarbeitet. Sie enthält aber keine neuen Hinweise für den Fuss- und Veloverkehr. Um diese Umsetzung zu beschleunigen, hat unser Vorstandsmitglied Ursula Schneider Schüttel eine Interpellation mit folgenden Fragen an den Bundesrat eingereicht:

  1. Wann wird der Bundesrat die von der Stadt Zürich erprobte Lösung für die Umleitung des Fuss- und des Veloverkehrs in die Signalisationsverordnung SSV aufnehmen?
  2. Warum wurde diese Anpassung der Signalisationsverordnung nicht mit der Normüberarbeitung koordiniert?
  3. Wann wird der Forschungsbericht über den Verkehrsversuch in Zürich publiziert?

Fussverkehr Schweiz ist der Meinung, dass die Ergebnisse des Verkehrsversuchs der Stadt Zürich entweder über die Norm Signalisation von Baustellen oder über eine Anpassung der Signalisationsverordnung für alle Gemeinden und Kantone ermöglicht werden sollte.

Fussverkehrsführung bei Baustellen

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14 Seiten, Oktober 2020

Artikelnummer: 46d Kategorie:

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04.10.2017


Die Umleitung mit Fussweg und Richtungspfeil wir offensichtlich nicht verstanden. Der Verkehrsversuch in Zürich, zeigt auf, wie man verständlicher signalisieren könnte.

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

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