Aktuell
Sackgasse mit Ausnahme
Eine Sackgasse für den fahrenden Verkehr ist nicht zwingend auch für Fussgängerinnen und Fussgänger undurchlässig. Ab Januar 2016 eröffnet die revidierte Signalisationsverordnung des Bundes die Möglichkeit, die Durchgängigkeit einer Sackgasse für Fuss- und Radverkehr anzuzeigen.
Fussverkehr Schweiz begrüsst diese Neuerung und lädt die Gemeinden ein, sie im Interesse eines gut lesbaren Wegnetzes rasch umzusetzen. Als einfache und kostengünstige Lösung bieten wir Klebefolien an, die auf die bestehenden Schilder aufgebracht werden können.
30.11.2015