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Aktuell

Sackgasse mit Ausnahme

Eine Sackgasse für den fahrenden Verkehr ist nicht zwingend auch für Fussgängerinnen und Fussgänger undurchlässig. Ab Januar 2016 eröffnet die revidierte Signalisationsverordnung des Bundes die Möglichkeit, die Durchgängigkeit einer Sackgasse für Fuss- und Radverkehr anzuzeigen.

Fussverkehr Schweiz begrüsst diese Neuerung und lädt die Gemeinden ein, sie im Interesse eines gut lesbaren Wegnetzes rasch umzusetzen. Als einfache und kostengünstige Lösung bieten wir Klebefolien an, die auf die bestehenden Schilder aufgebracht werden können.

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30.11.2015

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch