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Fussgängerin Schuld an Unfall mit autonomen Auto?

Diese Woche geschah der erste Unfall, wo ein autonomes Fahrzeug eine Fussgängerin tödlich verletzt hat. Mittlerweile hat die Polizei ein Video von dem Unfall veröffentlicht. Einige Medien schreiben, dass die Fussgängerin am Unfall schuld sein soll, da man sie auf dem Video erst kurz vor dem Unfall sieht. Zur Bewertung müssen jedoch einige Umstände geklärt werden.

Der Unfall ist in der Nacht auf einer Strasse mit wenig Strassenbeleuchtung geschehen. Das Fahrzeug war mit Abblendlicht unterwegs. Optische Sensoren, wie die Kamera oder das menschliche Auge, sehen unter diesen Umständen nur Dinge, die im Lichtkegel des Abblendlichtes sind. Unter der Annahme, dass das Fahrzeug alleine mit optischen Sensoren fährt, hätte es seine Geschwindigkeit anpassen müssen, damit das Fahrzeug auf Sichtdistanz anhalten kann. Aufgrund des Videos ist klar, dass dies nicht der Fall war. Das Fahrzeug ist jedoch mit einem Lidar-Sensor ausgerüstet, welcher auch bei Dunkelheit andere Verkehrsteilnehmer erkennen sollte. Da das Unfallopfer bei der Kollision bereits zwei Spuren einer dreispurigen Strasse überquert hatte, ist klar der Lidar-Sensor hätte die Person erkennen sollen und eine Bremsung hätte auslösen müssen.

Im Fahrzeug sitzt auch noch eine Person, diese sollte Fahrt beaufsichtigen und im Notfall einzuschreiten. Die Person bedient kurz vor dem Unfall offensichtlich ihr Smartphone. Dies zeigt eines klar: Noch langweiliger als eine Maschine zu bedienen, ist nur eine Maschine zu beaufsichtigen. Doch auch, wenn die Person aufmerksam gewesen wäre, hätte Sie den Unfall eventuell nicht verhindern können, da das Fahrzeug seine Geschwindigkeit auf die Sichtverhältnisse des Lidar-Sensors angepasst und nicht an die optische Sichtweite. Das Fahrzeug ist also zu schnell gefahren, sodass ein Mensch gar nicht eingreifen konnte. So lange Menschen autonome Fahrzeuge beaufsichtigen müssen, müssen diese Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit den Sichtweiten im optischen Bereich anpassen.

Wenn ein Fahrzeug seine Geschwindigkeit nicht den optischen Sichtverhältnissen anpasst, oder andere Verkehrsteilnehmer im Wahrnehmungsbereich übersieht, sind das Kriterien, die dagegen sprechen solche Fahrzeuge in Verkehr zu setzen. Zudem müssen Personen, die diese Fahrzeuge überwachen, die Aufmerksamkeit zu 100% auf der Strasse haben. Um dies zu garantieren, sollten in einer ersten Phase nur Fahrlehrer diese Aufgabe übernehmen dürfen.

22.03.2018

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