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Aktuell

Ein Kopfhörerverbot bringt keine Sicherheit

Stellungnahme zur Forderung eines Kopfhörerverbots für Fussgänger und Velofahrer

Die Debatte um das Kopfhörerverbot für unmotorisierte Verkehrsteilnehmende ist kein Beitrag zur Verkehrssicherheit, sondern ein Versuch, die wahre Natur der Sicherheitsprobleme zu verschleiern und die Verantwortung von den Gefährdern zu den Gefährdeten zu verschieben. Die Bedrohungen im Strassenverkehr gehen immer vom motorisierten Verkehr aus. Massnahmen für mehr Verkehrssicherheit müssen folglich beim motorisierten Verkehr ansetzen.

Nationalrat Ulrich Giezendanner unternimmt einen neuen Anlauf, um die Rechte der unmotorisierten Verkehrsteilnehmenden einzuschränken. Fussverkehr Schweiz wehrt sich dagegen, dass die potenziellen Opfer zu Tätern gestempelt werden und den schwächsten Verkehrsteilnehmenden eine Verantwortung zugeschoben wird, die nur beim motorisierten Verkehr liegen kann. Der Vorstoss diskriminiert Fussgängerinnen und Fussgänger, indem er von ihnen den Verzicht auf ein weit verbreitetes Verhalten fordert.

Gleichzeitig unterbleiben vergleichbare Massnahmen beim motorisierten Verkehr, die einen echten Sicherheitsgewinn bringen würden, insbesondere die konsequente Durchsetzung des Ablenkungsverbots am Steuer. Zudem hört ein Autofahrer bei geschlossenen Fenstern im Wageninnern nicht mehr als ein Fussgänger mit Musik auf den Ohren.

Indem der Vorstoss versucht, Verantwortung vom motorisierten zum unmotorisierten Verkehr zu verschieben, verletzt er den Grundsatz, dass der Stärkere auf den Schwächeren Rücksicht nehmen muss. Aus folgenden weiteren Gründen lehnt Fussverkehr Schweiz ein Kopfhörerverbot für Fussgängerinnen und Fussgänger ab:

  • Musikhören und Sprachnavigation darf nicht ein Privileg der Auto- und Lastwagenfahrer sein.
  • Grundsätzlich sollten alle Verkehrsteilnehmer gleichermassen hörend am Verkehr teilnehmen. Würde dies nicht ein Verbot von Autoradios und Freisprechanlagen bedeuten? Damit auch Autofahrer Umgebungsgeräusche wahrnehmen können, müssten sie innerorts mit offenem Fenster fahren. Dies ist weder umsetzbar noch wird es von Fussverkehr Schweiz gefordert.
  • Rechtlich sind Menschen, die sich im öffentlichen Raum gehend oder stehend aufhalten, Fussgänger. Ein Kopfhörerverbot im öffentlichen Raum würde wohl dazu führen, dass vermehrt Personen mit kleinen portablen Lautsprechern unterwegs sind. Dies ist unerwünscht.
  • Das Problem ist kleiner als gedacht: Gemäss dem Sicherheitsdossier Fussverkehr der BFU sind nur bei 1 Prozent der Fussgängerunfälle abgelenkte oder unaufmerksame Fussgänger Unfallursache, jedoch bei 16 Prozent sind abgelenkte Fahrzeuglenker Unfallursache für Fussgängerunfälle. Die Forderung eines Kopfhörerverbots für Fussgängerinnen und Fussgänger geht am eigentlichen Problem vorbei.

Fussverkehr Schweiz appelliert an die Eigenverantwortung der Fussgängerinnen und Fussgänger. Akustische Signale sind eine wichtige Informationsquelle für die Verkehrssicherheit. Wer im Strassenverkehr mit Kopfhörern unterwegs ist, muss sich der Einschränkung seiner Wahrnehmungsfähigkeit bewusst sein und das Defizit durch erhöhte visuelle Aufmerksamkeit kompensieren.

Unaufmerksame oder abgelenkte Fussgänger gefährden in erster Linie sich selbst; die Gefahr, die von abgelenkten Zufussgehenden für Dritte ausgeht, ist marginal. Es ist der schwere motorisierte Verkehr, der potenziell tötet. Massnahmen für mehr Verkehrssicherheit müssen in erster Linie beim motorisierten Verkehr ansetzen. Am meisten bringen würden Temporeduktionen und eine konsequente Durchsetzung des Nutzungsverbots von Smartphones am Steuer.

03.07.2017

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