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Aktuell

Der Platz der Fussgänger und Fussgängerinnen wird stark beschnitten

Die Zulassung von velofahrenden Kindern und Jugendlichen bis 12 Jahre auf Trottoirs zeugt von der fehlenden Bereitschaft, eine faire Umverteilung der Verkehrsflächen und eine menschengerechte Mobilitätswende in Angriff zu nehmen. Denn sowohl den velofahrenden Kindern als auch den Zufussgehenden werden mit dieser Änderung der Verordnung die ihnen legitim zustehenden sicheren, freien und attraktiven Wege verwehrt.  

Erhöhtes Sicherheitsrisiko für Zufussgehende und velofahrende Kinder auf Trottoirs
Mit dieser Verordnung wird besonders den älteren und eingeschränkten Fussgängerinnen und Fussgängern ihr äusserst knapp bemessener Platz genommen. Fussverkehr Schweiz befürchtet ein Sicherheitsrisiko und zusätzliche Kollisionsgefahr für alle Beteiligten. Mit einer Änderung der Verordnung wird der Forderung nach innerorts getrennten Velo- und Fusswegen eine Abfuhr erteilt und die Anerkennung des Fussverkehrs als eigenständige Verkehrsart ignoriert.

Aktive Mobilität gerät unter die motorisierten Räder
Den velofahrenden Kindern wird mit der neuen Verordnung ein selbstbewusster Weg zum eigenständigen Velofahren verwehrt. Die Strassen werden weiterhin einseitig dem dominierenden motorisierten Verkehr überlassen. Unter diesen ungünstigen Vorzeichen ist Fussverkehr Schweiz durchaus bereit, die Trottoirs für Kinder bis acht Jahre freizugeben. Die Einschätzung, dass die neu gesetzte Alterslimite von 12 Jahren zu hoch ist, teilt pikanterweise eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (u.a. Kantone, Verbände, Polizeidirektionen). Sie wurde übergangen. Mangelhafte Infrastruktur und prekäre Platzverhältnisse für Velos werden mit der Verlagerung von velofahrenden Teenagern bis 12 Jahr auf das Trottoir nämlich nicht automatisch behoben. Vielmehr ist es äusserst bedauerlich, dass mit diesem jüngsten Entscheid der Fuss- und Veloverkehr gegeneinander ausgespielt werden. Denn mit der Umleitung der Kinder auf Trottoirs wird die Sicherheit der velofahrenden Kinder und der Zufussgehenden gegen die Kosten und den Aufwand für sichere Velowege für alle Altersgruppen aufgewogen. Das ist für Fussverkehr Schweiz nicht vertretbar.

Trottoirs sind von Velos und anderen Gefährten freizuhalten
Fussverkehr Schweiz setzt sich für die Flächen der Fussgängerinnen und Fussgänger und für klare und verständliche Verkehrsregeln ein. Das Trottoir ist eine umstrittene Schnittstelle: Sie wird heute aufgrund einer Diversifizierung der Mobilität zusehends als Abstellfläche für unterschiedliche Gefährte (Stichwort: E-Trottinettes) und als Verkehrsfläche für verschiedenste Fahrzeuge vereinnahmt. Dabei geht vergessen, dass wir es beim Trottoir mit öffentlichem Lebensraum zu tun haben, der den sozialen Austausch, das erholsame Bewegen und den angenehmen Aufenthalt ermöglichen soll. Es gilt daher mit Bedacht zu überlegen, welche Qualitäten ein Trottoir heute unter all den neuen Vorzeichen und in Zukunft übernehmen kann, soll und muss und welche eben nicht.

Mehr Informationen über die Petition «Rettet das Trottoir»

Informationen zu den neuen Verkehrsregeln

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20.05.2020

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch