Im Rahmen eines Forschungsprojekts wurde im Sommer 2021 eine Umfrage in sechs Einkaufsstrassen in mittelgrossen Städten in der Westschweiz durchgeführt. Der Vergleich der Sicht der Ladenbesitzer mit der Kundenbefragung macht deutlich, wie wichtig das Gehen für die Geschäfte in den Innenstädten ist.
Die Studie gibt Auskunft über das Profil der Kunden, ihre Wohngemeinde, die Verkehrsmittel, mit denen sie die lokalen Geschäfte aufsuchen, und die Häufigkeit ihres Besuchs. Diese Ergebnisse werden mit der Wahrnehmung der lokalen Geschäfte verglichen. Nützliche Daten, um die Verwaltung der Zugänge zu den Stadtzentren und die Gestaltung des öffentlichen Raums in den Gemeinden zu lenken.
Lieferdienste können in Fussgängerzonen zugelassen werden, wenn ein Zusatzschild dies zu bestimmten Zeiten erlaubt. Fussgänger haben in jedem Fall Vortritt und Fahrzeuge müssen im Schritttempo fahren.
Parkieren ist nur an Stellen erlaubt, die durch Signale oder Markierungen gekennzeichnet sind (Art. 22c).
Gemäss Art. 22c SSV sind Fussgängerzonen Fussgängern und Benutzern von fahrzeugähnlichen Geräten vorbehalten. Radfahrer oder Lieferanten können zugelassen werden, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt, aber sie müssen im Schritttempo fahren. In allen Fällen haben Fussgänger Vortritt. In stark frequentierten Fussgängerzonen ist eine Beschränkung der Zulassung des Radverkehrs möglich und wird sogar empfohlen.
Einige Gemeinden betreiben Planungen für Strassen, welche sie für eine Verkehrsberuhigung in Betracht ziehen (Zone 30, Begegnungszone oder Fussgängerzone). Eine aktive und schriftliche Demonstration des Wunsches der Bevölkerung, eine Strasse in eine Begegnungszone umzuwandeln, hat oft Gewicht bei Entscheidungen.
So beantragen Sie eine Begegnungszone in Ihrer Strasse:
In folgenden Fällen kann eine Strasse zur Begegnungszone erklärt werden:
Eine Begegnungszone funktioniert am besten, wenn die Anwohner einer Strasse dies wünschen.
Achtung: Das Schild Begegnungszone löst nicht unbedingt die Verkehrsprobleme, oft sind bauliche Massnahmen erforderlich.
Eine Begegnungszone ist ein Verkehrsregime, welches auf die Koexistenz der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden ausgerichtet ist. Folgendes gilt in Begegnungszonen:
Begegnungszonen sind in der SSV definiert.
Weitere Infos: www.begegnungszonen.ch
Fussverkehr Schweiz
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