Attraktivität

Stadtzentren

zum Einkaufen

La marche, alliée de la vitalité des commerces

Im Rahmen eines Forschungsprojekts wurde im Sommer 2021 eine Umfrage in sechs Einkaufsstrassen in mittelgrossen Städten in der Westschweiz durchgeführt. Der Vergleich der Sicht der Ladenbesitzer mit der Kundenbefragung macht deutlich, wie wichtig das Gehen für die Geschäfte in den Innenstädten ist.

Schweizer und aktuelle Daten über den Zugang zu Geschäften.

Die Studie gibt Auskunft über das Profil der Kunden, ihre Wohngemeinde, die Verkehrsmittel, mit denen sie die lokalen Geschäfte aufsuchen, und die Häufigkeit ihres Besuchs. Diese Ergebnisse werden mit der Wahrnehmung der lokalen Geschäfte verglichen. Nützliche Daten, um die Verwaltung der Zugänge zu den Stadtzentren und die Gestaltung des öffentlichen Raums in den Gemeinden zu lenken.

Ergebnisse und Schlussfolgerungen: Die besten Kunden kommen zu Fuss und mit Velo und wohnen in der Gemeinde.

  • Drei Viertel der Befragten wohnen oder arbeiten in der Gemeinde.
  • Doppelt so viele Personen, die in die untersuchten Einkaufsstrassen kamen, kamen zu Fuss (46%) als mit dem Auto (23%).
  • Der Anteil der Personen, die mit dem Auto gekommen sind, liegt zwischen 16% (Freiburg) und 49% (Bulle).
  • Es besteht kein Zusammenhang zwischen dem Einkaufsvolumen und den Verkehrsmitteln.
  • Personen, die zu Fuss gekommen sind, besuchen die Innenstädte am regelmässigsten (58 % kommen täglich in die Innenstadt, gegenüber max. 30 % bei den anderen Verkehrsmitteln).

Projektpartner

Impressionen

Meistgestellten Fragen zur Begegnungszonen und Fussgängerzonen

Lieferdienste können in Fussgängerzonen zugelassen werden, wenn ein Zusatzschild dies zu bestimmten Zeiten erlaubt. Fussgänger haben in jedem Fall Vortritt und Fahrzeuge müssen im Schritttempo fahren.
Parkieren ist nur an Stellen erlaubt, die durch Signale oder Markierungen gekennzeichnet sind (Art. 22c).

Gemäss Art. 22c SSV sind Fussgängerzonen Fussgängern und Benutzern von fahrzeugähnlichen Geräten vorbehalten. Radfahrer oder Lieferanten können zugelassen werden, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt, aber sie müssen im Schritttempo fahren. In allen Fällen haben Fussgänger Vortritt. In stark frequentierten Fussgängerzonen ist eine Beschränkung der Zulassung des Radverkehrs möglich und wird sogar empfohlen.

Einige Gemeinden betreiben Planungen für Strassen, welche sie für eine Verkehrsberuhigung in Betracht ziehen (Zone 30, Begegnungszone oder Fussgängerzone). Eine aktive und schriftliche Demonstration des Wunsches der Bevölkerung, eine Strasse in eine Begegnungszone umzuwandeln, hat oft Gewicht bei Entscheidungen.
So beantragen Sie eine Begegnungszone in Ihrer Strasse:

  • Sprechen Sie mit Gemeinderäten, Fachpersonen auf der Verwaltung, der Mobilitätsabteilung oder Stadtplanung ihrer Gemeinde.
  • Informieren Sie sich über bestehende oder geplante Massnahmen zur Verkehrsberuhigung in Ihrer Gemeinde und bringen Sie sich dazu ein.
  • Fragen Sie die Gemeindeverwaltung nach der Vorgehensweise (einige Städte haben eine genaue Vorgehensweise festgelegt).
  • Fragen Sie, an wen Sie Ihr Schreiben richten können.

In folgenden Fällen kann eine Strasse zur Begegnungszone erklärt werden:

  • Wenig befahrene Nebenstrassen, in denen die Aufenthaltsqualität verbessert werden soll
  • Strassen, in denen ein starkes Bedürfnis besteht, die gesamte Länge der Strasse zu überqueren (z.B. Geschäfte auf beiden Seiten)

Eine Begegnungszone funktioniert am besten, wenn die Anwohner einer Strasse dies wünschen.
Achtung: Das Schild Begegnungszone löst nicht unbedingt die Verkehrsprobleme, oft sind bauliche Massnahmen erforderlich.

Eine Begegnungszone ist ein Verkehrsregime, welches auf die Koexistenz der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden ausgerichtet ist. Folgendes gilt in Begegnungszonen:

  • Fussgänger haben Vortritt.
  • Die Fahrgeschwindigkeit von Fahrzeugen ist auf maximal 20 km/h begrenzt.
  • Parkieren ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Begegnungszonen sind in der SSV definiert.

Weitere Infos: www.begegnungszonen.ch

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