Fuss- und

Wanderweggesetz:

Übersicht über Vollzug

Fuss- und Wanderwege Gesetz

Eine Untersuchung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Fuss- und Wanderwege (FWG) im Bereich Fussverkehr hat erhebliche Defizite aufgezeigt.

Eckdaten

  • Untersuchungszeitraum: 2022–23
  • Mithilfe eines semistandardisierten Fragenbogen wurden 31 Kriterien und 3 offenen Leitfragen abgefragt
  • Beantwortung des Fragebogens durch die kantonalen Fachstellen Fussverkehr
  • Auswertungsgespräche und/oder Workshops zwischen Forschungsstelle und Kantonen
  • Synthese: Zusammenfassender Schlussbericht und 26 kantonale Steckbriefe

Dokumentation

Insgesamt mangelhafte Umsetzung

Während beim Wandern im Vollzug des FWG ein hoher Wissens-, Organisations- und Planungsstand besteht, ist dieser im Bereich Fussverkehr uneinheitlich und insgesamt auf einem unbefriedigenden Niveau:

  • Nur die Hälfte der Schweizer Gemeinden verfügt über eine Fusswegnetzplanung.
  • Bestehende Fusswegnetzpläne sind teilweise qualitativ ungenügend oder veraltet.
  • In den meisten kantonalen Richtplänen findet der Fussverkehr inzwischen Berücksichtigung.
  • In vielen kantonalen Planungen werden die Fussverkehrsanliegen unzureichend eingebracht.
  • Immerhin: Zunehmendes Interesse am Thema Fussverkehr hat mehrere Kantone dazu bewogen, die Fachstellen neu zu organisieren oder mit mehr Ressourcen auszustatten.

Rechtsgrundlagen in den Kantonen vorhanden

Das FWG verlangt von den Kantonen die Planung, Anlage und Erhaltung zusammenhängender Fusswegnetze. Die Untersuchung zeigt:

  • Die Kantone haben die nötigen Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des Gesetzes geschaffen.
  • Nur ein Kanton verfügt als unrühmliche Ausnahme über gar keine Regelung.
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