DE  |  EN  |  FR  |  IT  |

Aktuell

Wege aus der Sackgasse

Fussverkehr Region Luzern und die Stadt Luzern spannen zusammen: Sie nutzen die neue Möglichkeit, die Durchgängigkeit von Sackgassen anzuzeigen.

Mit der revidierten Signalisationsverordnung ermöglicht es der Bundesrat, neu das Verkehrsschild «Sackgasse mit Ausnahme» zu verwenden. Eine Sackgasse ist per Definition eine Strasse, die nicht durchgehend ist. Wo für Autos kein Durchkommen ist, haben die Behörden landauf, landab eine «Sackgasse» signalisiert. Damit werden oft auch Fussgängerinnen und Fussgänger auf unnötige Umwege geschickt, denn längst nicht jede Sackgasse ist auch für sie und Velofahrende undurchlässig.

Gerade dort, wo das Fahren für die Autos endet, beginnt es für den Fussverkehr interessant und erholsam zu werden. Die Regionalgruppe Fussverkehr Luzern hat eine erste Bestandesaufnahme von Sackgassen gemacht, die für den Fuss- und Veloverkehr durchgängig sind. Die Liste wurde an die Stadt Luzern weitergeleitet. Sie hat nun bei all diesen Sackgassen die Signalisation angepasst. Dabei mussten die Verkehrstafeln nicht gewechselt werden. Sie wurden kostengünstig mit entsprechenden Klebern ergänzt. Weitere für den Fussverkehr und Veloverkehr durchgängige Sackgassen können der Stadt Luzern oder Fussverkehr Region Luzern gemeldet werden.

Bericht der Luzerner Zeitung

Studie Sackgasse

Weitere Informationen

04.10.2016

Spenden

  • Den QR-Code mit der Twint-App scannen.
  • Den Spendenbetrag angeben und bestätigen.

Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch